Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Kurz und knapp die wesentlichen Konditionen für innerdeutsche Lieferungen:

Alle aufgeführten Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.

Für Aufträge kleiner als Euro 550,- Nettobestellwert erheben wir eine Porto- und Verpackungskostenpauschale von höchstens Euro 5,80 zzgl. MwSt.

Einen Mindestbestellwert gibt es nicht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Meier-Medizintechnik


1. Allgemeines

Meier-Medizintechnik Petershagen-Friedewalde, erbringt alle Leistungen und Lieferungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist. Geschäftsbedingungen der Vertragspartner widerspricht Meier-Medizintechnik hiermit. Die Geschäftsbedingungen anderer Unternehmen werden nur Vertragsinhalt, wenn Meier-Medizintechnik dem im Einzelfall ausdrücklich zustimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur für inländische Abnehmer und liegen auch künftigen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde.

2. Preise

Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend.
Unsere Preise verstehen sich in EUR zzgl. Mehrwertsteuer. Für die Berechnung gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Preis.
Die Kosten der Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
Versandkosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

3. Lieferung und Abnahme

Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auch bei vereinbarter Frankolieferung auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Wahl des Versandweges behält Meier-Medizintechnik sich vor. Der Versandweg ist durch Meier-Medizintechnik transportversichert. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Meier- Medizintechnik ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Auftraggeber kein Interesse hat. Für diesen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn Meier-Medizintechnik sich im Leistungsverzug befand oder die Leistung aus einem von Meier-Medizintechnik zu vertretenden Grund teilweise unmöglich wird; für diesen Fall sind jedoch Schadensersatzansprüche wegen teilweiser Unmöglichkeit und teilweisen Verzuges ausgeschlossen, wenn die Vertragsverletzungen von Seiten Meier-Medizintechnik nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden ist (einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung von Meier-Medizintechnik steht eine derartige Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen gleich). Hat der Käufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt, so kann Meier-Medizintechnik deshalb an der eigenen Verpflichtung ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, bis der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ist Meier-Medizintechnik mit der von ihr zu erbringenden Leistung in Verzug, so hat die Nachfrist, die der Käufer setzt, die Leistungsmöglichkeit von Meier-Medizintechnik angemessen zu berücksichtigen.

4. Zahlung

Die Rechnungen der Meier-Medizintechnik sind zahlbar innerhalb 14 Tagen netto. Eine Zahlung ist erst dann bewirkt, wenn Meier-Medizintechnik über den Betrag verfügen kann. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Meier-Medizintechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen.

5. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. Bis dahin verbleibt das Eigentum bei Meier-Medizintechnik.

6. Gewährleistung und Haftung

Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen leistet Meier-Medizintechnik nur in dem Umfange Ersatz, wie Meier-Medizintechnik diesen vom Vorlieferant erhält. Eine Mängelrüge ist nur dann ordnungsgemäß erhoben, wenn sie spätestens zwei Tage nach Eingang der Sendung beim Käufer bei Meier-Medizintechnik in schriftlicher Form eingeht. Nicht offensichtliche Schäden sind von kaufmännischen Käufern unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen. Rücksendungen haben grundsätzlich frei Haus zu erfolgen. Dem Käufer werden die Frachtkosten erstattet, sofern Meier-Medizintechnik ein Verschulden trifft. Ist eine Rücknahme nicht auf das Verschulden der Meier-Medizintechnik zurückzuführen, berechnet Meier- Medizintechnik eine Spesenpauschale von Euro 8,-. Meier-Medizintechnik ist nicht verpflichtet, Ware anzunehmen, die ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandt wird. Transportschäden sind unverzüglich schriftlich zu melden. Auch wenn Meier-Medizintechnik auf Rechnung und Gefahr von Meier-Medizintechnik liefert, ist es Sache des Käufers, sofort ein Schadensprotokoll mit dem Verkehrsunternehmen aufzusetzen. Dieses Protokoll wird sofort von Meier-Medizintechnik benötigt, um Ersatzansprüche gegen das Verkehrsunternehmen durchsetzen zu können. Unterlässt es der Käufer, ein solches Protokoll anzufertigen und Meier- Medizintechnik von dem Schaden zu unterrichten, so besteht die Gefahr, dass Meier- Medizintechnik Schadensersatzansprüche nicht durchsetzen kann. Kann Meier-Medizintechnik Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen nicht durchsetzen, weil der Käufer es unterlassen hat, ein Schadensprotokoll anzufertigen oder Meier-Medizintechnik rechtzeitig zu unterrichten, so wird sich Meier-Medizintechnik am Käufer schadlos halten müssen. Wird ein mit einer Garantieerklärung geliefertes Gerät repariert oder werden an diesem Gerät Ersatzteile ausgetauscht, so verlängert sich dadurch - wenn nicht im Einzelfalle etwas anderes vereinbart ist - die Garantiezeit für das Gerät nicht; unberührt bleibt davon eine sich evtl. aus dem Gesetz ergebende Verlängerung der Gewährleistungsfrist. Ist eine von Meier-Medizintechnik gelieferte Sache mangelhaft, so ist Meier-Medizintechnik berechtigt, nach eigener Wahl das Gerät nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ergeben sich aus einem Mangel über Nachbesserung, Ersatzlieferung, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages hinausgehende Ansprüche auf Ersatz eines Schadens, so haftet Meier-Medizintechnik für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung von Meier-Medizintechnik beruht. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

7. Rückgabe gelieferter Ware

Bestellte und gelieferte Ware kann nur nach vorheriger Absprache mit Meier-Medizintechnik - innerhalb von 1 Woche nach Rechnungsdatum - zurückgegeben werden. Die Ware muss im verkaufsfähigen Zustand in unbeschädigter Originalverpackung sein. Die Rückgabe muss kostenfrei erfolgen. Für die Abwicklung (bei nichtabsprache) behaltet sich Meier-Medizintechnik eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes mindestens jedoch 10 € vor. Steril verpackte Produkte, Sonderanfertigungen und auf Kundenwunsch bestellte Produkte sind grundsätzlich von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Das Rechte des Käufers wegen Mängelrüge bleiben davon unberührt.

8. Datenspeicherung

Soweit geschäftsnotwendig, speichert und verarbeitet Meier-Medizintechnik die Daten seiner Kunden EDV -mäßig.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Warenlieferungen, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Petershagen-Friedewalde. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Seiten ist Minden Westfalen. Meier-Medizintechnik ist nach eigenem Ermessen jedoch berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Abnehmers zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Petershagen-Friedewalde, im April 2007
Meier-Medizintechnik
Braukamp 9
32469 Petershagen-Friedewalde